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Selbstzahler

Sie haben auch die Möglich­keit, unse­re Leis­tun­gen als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen. Das Hono­rar rich­tet sich nach der gülti­gen Gebüh­ren­ord­nung für Psycho­the­ra­peu­ten (GOP analog der GOÄ, der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte).