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Privat Versicherte

Wir bitten privat Versi­cher­te, im Vorfeld zu klären, ob ihr Versi­che­rungs­ver­trag die Kosten­über­nah­me für eine Psycho­the­ra­pie enthält.

In diesem Fall können Sie bzw. wir für Sie bei einer bestehen­den Indi­ka­ti­on eine Thera­pie beantragen.

Das Hono­rar rich­tet sich nach der Gebüh­ren­ord­nung der Psycho­the­ra­peu­ten (GOP analog der GOÄ, der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte). Sie erhal­ten monat­lich eine Abrech­nung von uns, die Ihnen nach dem Einrei­chen bei Ihrer Versi­che­rung erstat­tet wird.