Skip to main content

Privat Versicherte

Wir bitten privat Versicherte, im Vorfeld zu klären, ob ihr Versicherungsver­trag die Kostenüber­nahme für eine Psychother­a­pie enthält.

In diesem Fall können Sie bzw. wir für Sie bei einer beste­hen­den Indika­tion eine Ther­a­pie beantragen.

Das Hono­rar richtet sich nach der Gebührenord­nung der Psychother­a­peuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenord­nung für Ärzte). Sie erhal­ten monatlich eine Abrech­nung von uns, die Ihnen nach dem Einre­ichen bei Ihrer Versicherung erstat­tet wird.